Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen der öffentlichen Hand sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) und deren Bestandteile auf Ihren sicherheitstechnischen Zustand zu überprüfen.
“Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen” (Auszug aus BGR 198).