Für Planer, Bauherr/Betrieber, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es ein Fülle von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Nachfolgend hat PRO-TECH die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.
Natürlich ändern sich Rechtsvorschriften und der Inhalt aller Texte lässt sich nicht auf wenige Absätze reduzieren. PRO-TECH empfiehlt deshalb die aktuelle Vorschiftenlage immer zu prüfen und ggfs. Rat von kompetenten Personen und Stellen einzuholen.
Maßgebliche Schriften sind die DIN 4426 “Einrichtungen zur Instandhaltung von baulichen Anlagen”, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), die Landesbauordnungen (KBO) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der öffentlichen Hand.
Gemäß dieser Schriften sind bei absturzgefährdeten Tätigkeiten Maßnahmen zur Sicherung gegen Absturz vorzusehen. Sicherungsmaßnahmen müssen ab folgenden Absturzhöhen vorgehalten und verwendet werden:
- generell ab einer Absturzhöhe von 1,0 m.
Abweichend hiervon (Neigung und Oberflächenbeschaffenheit ist zu berücksichtigen) bei
- gelegentlichen Tätigkeiten (Wartungs-/Montagearbeiten) ab 2,0 m,
- Arbeiten auf Dächern ab 3,0 m,
- Arbeiten an Fenstern/Fassaden ab 5,0 m
Absturzhöhe ist die Höhendifferenz zwischen der Lauf- oder Standebene und der darunter liegenden, ausreichend breiten und tragfähigen Fläche. Absturzgefahr besteht immer bei:
- Aufenthalt im Gefahrenbereich bis 2,0 m hinter der Absturzkante,
- Neigung der Stand-/Laufebene >20°,
- Gefahr von Ausrutschen (glatte Oberflächen, Glas, Metall, etc.) oder
- Stolpern auch außerhalb des Gefahrenbereichs, unabhängig von der Neigung.
Mögliche Maßnahmen gegen Absturz sind Umwehrungen und Geländer, welche den Bauordnungen bzw. der Arbeitsstättenverordnung entsprechen müssen. Bei kurzzeitigen Tätigkeiten wie Inspektions- und Wartungsarbeiten kann auf Anseilschutz zurückgegriffen werden.
Anseilschutz besteht üblicherweise aus den Komponenten
- Auffanggurt (Ganzkörpergurt) und Verbindungsmittel (Sicherungsseil mit Seilkürzer und Falldämpfer),
- geeignete Anschlagmöglichkeit (Sicherungssystem, Einzelanschlagpunkt).
Sicherheitsgeschirre (Auffanggurt und Verbindungsmittel) sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) die gemäß den Vorschriften vom Arbeitgeber personenbezogen beschafft und bereitgestellt werden müssen. Als Voraussetzung zum Einsatz von PSA sind geeignete Anschlagmöglichkeiten einzuplanen und bereitzustellen.