Die bestimmungsgemäße Verwendung von Sicherheitseinrichtungen ist der entscheidende Faktor für die Entfaltung der Schutzfunktion. Nur unterwiesenes Personal kann die bereitgestellten Produkte richtig anwenden.
Dem Arbeitgeber obliegt es nicht nur Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, er ist vielmehr für auch für die Ersteinweisung und Wiederholungseinweisungen des Benutzerpersonals und für die Kontrolle der bestimmungsgemäßen Verwendung verantwortlich. In der täglichen Praxis scheitert die Umsetzung dieser Pflicht jedoch oft an dem mangelnden Kenntnisstand in dieser sehr speziellen Thematik.